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Haushaltlsnahe Dienstleistungen
- Teppichreinigung incl. Hol- und Bringdienst (oder auch vor Ort)

- Gardinenreinigung incl. Hol- und Bringdienst

- Gartenpflege

- Grundstückspflege

- Treppenhausreinigung

- Gebäudepflege

- Hilfe bei Renovierungen

- Sowie alle Tätigkeiten, die gemäß § 35 a Abs. 2 Einkommen-steuergesetz (EStG) gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts selbst erledigt werden. Diese Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen mit 20% des Rechnungsbetrages - max. € 600,-- pro Jahr steuerliche geltend gemacht werden. (Lesen Sie hierzu den Auszug aus dem Gesetzestext EstG)
Weitere Dienstleistungen - sofern hier nicht aufgeführt – können Sie selbstverständlich mit uns vereinbaren!
HINWEIS:
Alle Dienstleistungen oder Hinweise, die in roter Schrift und fett dargestellt sind, können Sie für weitere detaillierte Informationen direkt anklicken!
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