Grundstückspflege
- Pflege der Außenanlage

- Hof und Gehwege auf dem Grundstück reinigen

- Terrassenreinigung

- Gebäudepflege

- Gehwegreinigung im Bereich der Grundstücksgrenze

- Zaunanstrich mit Holzschutzmittel

- Rasenpflege (Mähen, Vertikutieren, Kanten schneiden)

- Unkraut jäten

- Hecken schneiden

- Entsorgung der Gartenabfälle

- Blumenbeete und Rabatten pflegen
Alle aufgeführte Tätigkeiten, die nach § 35 a Abs. 2 des Einkommen-steuergesetzes (EStG) gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts selbst erledigt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen mit 20% des Rechnungsbetrages - max. $euro; 600,-- pro Jahr steuerliche geltend gemacht werden. (Lesen Sie hierzu den Auszug aus dem Gesetzestext EstG)
Weitere Dienstleistungen - sofern hier nicht aufgeführt – können Sie selbstverständlich mit uns vereinbaren!
HINWEIS:
Alle Dienstleistungen oder Hinweise, die in roter Schrift und fett dargestellt sind, können Sie für weitere detaillierte Informationen direkt anklicken!
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