o-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Haushaltsnahe Dienstleistungen • Grundstückspflege • Gebäudepflege • Technische Objektbetreuung
Hauswart-Service • Notdienst • House-Sitter-Service • Handwerkliche Dienstleistungen
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Gebäude- und Büropflege
  • Pflege im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Dachrinnenreinigung

  • Terrassen- und Balkonreinigung

  • Treppenhausreinigung

  • Fenster und Rahmen putzen

  • Sanitäranlagen reinigen

  • Bodenpflege

  • Staubsaugen

  • Aufzugsreinigung

  • PC- , Monitor- und Druckerreinigung

  • Außenanlage reinigen / Grundstückspflege

  • Und vieles mehr

Alle aufgeführte Tätigkeiten, die nach § 35 a Abs. 2 des Einkommen-steuergesetzes (EStG) gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts selbst erledigt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen mit 20% des Rechnungsbetrages - max. € 600,-- pro Jahr steuerliche geltend gemacht werden. (Lesen Sie hierzu den Auszug aus dem Gesetzestext EstG)

Weitere Dienstleistungen - sofern hier nicht aufgeführt – können Sie selbstverständlich mit uns vereinbaren!


HINWEIS: Alle Dienstleistungen oder Hinweise, die in roter Schrift und fett dargestellt sind, können Sie für weitere detaillierte Informationen direkt anklicken!
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