Gebäude- und Büropflege
- Pflege im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen

- Dachrinnenreinigung

- Terrassen- und Balkonreinigung

- Treppenhausreinigung

- Fenster und Rahmen putzen

- Sanitäranlagen reinigen

- Bodenpflege

- Staubsaugen

- Aufzugsreinigung

- PC- , Monitor- und Druckerreinigung

- Außenanlage reinigen / Grundstückspflege

- Und vieles mehr
Alle aufgeführte Tätigkeiten, die nach § 35 a Abs. 2 des Einkommen-steuergesetzes (EStG) gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts selbst erledigt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen mit 20% des Rechnungsbetrages - max. € 600,-- pro Jahr steuerliche geltend gemacht werden. (Lesen Sie hierzu den Auszug aus dem Gesetzestext EstG)
Weitere Dienstleistungen - sofern hier nicht aufgeführt – können Sie selbstverständlich mit uns vereinbaren!
HINWEIS:
Alle Dienstleistungen oder Hinweise, die in roter Schrift und fett dargestellt sind, können Sie für weitere detaillierte Informationen direkt anklicken!
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